Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Offerten und Verkäufe unterliegen diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bestimmungen, vor allem Einkaufs­bestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1. Offerten

Die Offerten sind freibleibend. Bemusterte Neuentwicklungen bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht weitergegeben wer­den. Vom Käufer verlangte Muster werden, sofern es nicht zur Auftrags­erteilung kommt, in Rechnung gestellt.

2. Kaufpreis

Zur Berechnung kommt der am Tag der Lieferung gültige Preis, falls nicht schriftlich ein anderer Preis vereinbart wurde. Festpreise, vor allem bei Abschlüssen und Abrufaufträgen, bedürfen der ausdrücklichen schrift­lichen Vereinbarung. Grundsätzlich gilt die Hausse­ bzw. Baisseklausel. Bedingungen des Käufers werden nur nach schriftlicher Bestätigung an­erkannt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Preisvorbehalt

Preisänderungen, die sich aus Paritätsänderungen zwischen ausländischen Währungen und dem Schweizer Franken oder aus anderen Ereignissen ergeben können, müssen wir uns vorbehalten.

4. Lieferfristen

Fest zugesagte Liefertermine gelten nur, falls die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Gut zum Druck, Gut zur Ausführung) rechtzeitig bei uns vorliegen. Bei Überschreitung des Liefertermins kann der Besteller weder vom Vertrag zurücktreten, noch Ersatz für direkten oder indirekten Verzugsschaden fordern. Eine Konventionalstrafe bedarf in jedem Fall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

5. Lieferung

Ab einem Nettowarenwert von CHF 400.–– pro Sendung erfolgt die Lieferung franko Domizil innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Für Wiederverkäufer betrifft der Nettowarenwert 1000.- pro Sendung für Franko-Lieferung. Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von CHF 50.––, wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.–– erhoben. Verlangte Expresszustellungen werden separat fakturiert.

5b.Terminvorschriften

Anlieferungen an einem nächstmöglichen Tag bis 10.00h oder 12.00h Zuschlagsgebühr CHF 35.-  Für eine Lieferung an einem nächstmöglichen Tag innerhalb eines Zeitfenster von 2 Stunden (zBsp. 10.00h - 12.00h) Zuschlagsgebühr CHF 50.-. Die Zuschläge gelten auch bei Frei Haus-Lieferung.

6. Tauschgebinde

Paletten, Palettenrahmen und Deckel werden fakturiert, wenn diese nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum, rein netto zu leisten. Unberechtigte Abzüge werden in jedem Fall nachbelastet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, können auch ohne besondere Mahnung, Zinsen berechnet werden. Diese sind nach den am Domizil des Verkäufers üblichen Zinsverhältnissen zu richten, liegen jedoch mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an seiner Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.

9. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche sind nur möglich, wenn Qualität, Verarbeitung und Ausführung der Ware die branchen- und handelsüblichen Toleranzen überschreiten. Insbesondere bleiben Abweichungen in Farbnuancen und Beschaffenheit des Materials oder der Druckfarben vorbehalten. Die Fakturierung entspricht der gelieferten Menge. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen, Mengenbeanstandungen innerhalb eines Tages nach Warenerhalt zu melden. Warenrücksendungen werden ohne Einverständnis des Verkäufers nicht angenommen. Dem Verkäufer steht es bei von ihm anerkannten Mängeln frei, nach eigenem Ermessen, entweder die Ware zu tauschen und einwandfreien Ersatz zu liefern oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche des Käufers auf Grund von Mängeln, wegen Lieferverzuges oder aus sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Rücklieferung

Rücklieferungen sind ausschliesslich, mit unserem Rücklieferschein, an unser Lager, bei der Firma Streck Transporte AG in Möhlin zu senden. Bei Fehlbestellungen sind die Transportkosten vom Käufer, bei Fehllieferungen vom Verkäufer zu tragen.

11. Nutzung und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Ware aus den Geschäfts- und Lagerräumen des Verkäufers auf den Käufer über. Dies gilt auch bei franko Domizil Lieferungen.

12. Sonderanfertigungen

Mengenabweichungen von +/-10 %, bei Auflagen von unter 1.000 Stück +/-20 %, sind branchenüblich, Farbabweichungen, technisch notwendige Änderungen des Druckstandes sowie sonstige fertigungstechnisch bedingte Abweichungen sind unvermeidlich und können nicht beanstandet werden. Das vom Käufer unterzeichnete „Gut zum Druck“ ist für die Druckanfertigung allein massgebend. Werkzeuge, Formen, Klischees etc., auch wenn sie ganz oder anteilig berechnet werden, bleiben Eigentum und Besitz des Lieferanten und werden für Nachbestellungen nicht länger als zwei Jahre aufbewahrt.

13. Schutz- & Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet alleine für den Druckinhalt und alle rechtlichen Folgen daraus, dies gilt insbesondere für Schutz- und Urheberrechte. Alle zur Verfügung gestellten Druckunterlagen müssen frei von Rechten Dritter sein. Wenn ein Druckbild zusätzlich Kosten oder Verpflichtungen bewirkt (z. B. Grüner Punkt), so haftet ausschliesslich der Auftraggeber dafür.

14. Abrufaufträge

Abschlüsse oder Terminaufträge sind bezüglich Mengen und Zeitrahmen verbindlich. Wenn keine kürzere Lieferfrist vereinbart wurde, so hat der Abruf längstens innerhalb eines Jahres vom Datum der Bestellung gerechnet an zu erfolgen. Nicht bezogene Mengen, werden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung, einen Monat nach Ablauf des Abschlusses geliefert.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle zwischen dem Verkäufer und Käufer bestehenden Rechtsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Liestal, Kanton Basel-(Landschaft). Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.